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Enerige & Management > Gas - Netzagentur führt „Hauptsacheverfahren“ zu LNG-Entgelt
Quelle: Shutterstock / Igor Grochev
GAS:
Netzagentur führt „Hauptsacheverfahren“ zu LNG-Entgelt
Die Netzagentur hatte den Preis für Slots an bestimmten LNG-Terminals bisher nur gedeckelt. Einen vom Wettbewerber verlangten Mindestpreis schaut sich die Behörde nun doch nochmal an.
 
Die Bundesgesellschaft DET Deutsche Erdgas Terminal darf in diesem Jahr von LNG-Shippern am LNG-Terminal Wilhelmshaven 1 höchstens 1,29 Euro pro Million britische thermische Einheiten (MMBtu) „Terminalentgelt“ verlangen. Das entspricht etwa 4,37 Euro/MWh. Das geht aus einem am 25. Februar veröffentlichten Beschluss der Bundesnetzagentur hervor - der allerdings bereits am 19. Dezember 2024 fiel.

Der Preisdeckel ist in der Branche fast schon ebenso lange bekannt, bestätigten die DET und ihr privater Wettbewerber Deutsche Regas auf Anfrage. Die DET hatte den maximalen Preis von 1,29 Euro/MMBtu bereits in ihren Rückwärtsauktionen im Dezember 2024 und Anfang dieses Monats angewandt, neben dem LNG-Terminal Wilhelmshaven 1 auch für das von ihr betriebene Terminal in Brunsbüttel. Der Auktionpreis landete dann bei 0,11 Euro/MMBtu beziehungsweise 0,30 Euro/MMBtu.

Zwar gibt es einen vorgeschriebenen Höchstpreis, aber keinen Mindestpreis für die Auktion. Das Preisdesign ruft den privaten Konkurrenten Deutsche Regas auf den Plan. Er argumentiert, dass angesichts einer Bundeshilfe von mindestens 4 Milliarden Euro für die staatliche DET die Regulierungsbehörde im Ergebnis Preise unter den Einstandskosten zulasse. Das erschwere der privaten Regas mit ihrem LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ auf Rügen das Geschäft (wir berichteten).

Die 1,29 Euro/MMBtu sind der Preisdeckel für die Benutzung des Terminals, die Regasifizierung und die Einspeisung des regasifizierten Erdgases ins deutsche Ferngasnetz. Die DET darf dabei ausdrücklich selbst über ihre „Preisschritte“ entscheiden, also über das Inkrement ihrer Rückwärtsauktionen. Heißt im Umkehrschluss: Wenn die DET weniger verlangt, kann und will die Beschlusskammer 9 nichts machen.

Die Netzagentur hatte eine entsprechende Eingabe der Regas zunächst zurückgewiesen. Wie jetzt auf Anfrage bekannt wurde, hat sich der Energieregulierer beim Thema Mindestentgelte aber doch noch nicht endgültig festgelegt: „Zur Frage, in welchem Umfang Bepreisungen unterhalb des genehmigten Entgelts möglich sind, findet derzeit bei der Bundesnetzagentur ein Hauptsacheverfahren statt“, antwortet die Pressestelle der Netzagentur. Gegen den aktuell veröffentlichten Beschluss vom Dezember selbst sei hingegen niemand vor Gericht gezogen. Er ist damit bestandskräftig.

Die Regas teilte dieser Redaktion mit, man analysiere die alte Entscheidung der Beschlusskammer und prüfe weitere Schritte. Wegen des laufenden Verfahrens wolle man sich derzeit nicht weiter dazu äußern.

Behörde: Wir warteten auf das Schwärzen unseres Beschlusses

Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung samt Begründung und Anlagen auf insgesamt 44 Seiten am 25. Februar veröffentlicht. Darin ist allerdings der Hergang geschwärzt, wie die Beschlusskammer 9 auf die 1,29 Euro kommt, also welche Kosten der DET sie als umlagefähig anerkennt und welche nicht, was Kapazitäts- und Kostenfragen angeht. Dies geschah unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse.

Auf die Frage, warum die Veröffentlichung erst gut zwei Monate nach der Entscheidung im Dezember erfolgte, teilte die Behörde mit, es gebe für geschwärzte Beschlüsse keine Veröffentlichungsfristen. Sie habe keinen Einfluss darauf, wie lange der Antragsteller fürs Schwärzen braucht.

Was die BK 9 noch genehmigte und was nicht

Was die Beschlusskammer außerdem genehmigt hatte, war ein tradingorientiertes Entgelt für den Brennstoff, mit dem das LNG aufgewärmt wird. Dies geschieht entweder mit zusätzlich anzulieferndem LNG/Erdgas oder mit sogenanntem „Bunker“, das sind Ölderivate wie etwa Low Sulphur Gasoil.

Auch die CO2-Ausstoßrechte, die dafür eingekauft werden müssen, darf die DET an den Shipper weiterreichen. Eine Pönale (Vertragsstrafe) von 30 Prozent, aber mindestens 600.000 Euro für die Nichtanlieferung von LNG, wenn man einen Slot mit Lieferverpflichtung ersteigert hat, wurde ebenfalls durchgewunken. Ein zusätzliches Entgelt für die Einspeisung ins Gasnetz darf die DET allerdings nicht erheben.

Der Beschluss von kurz vor Weihnachten mit dem Aktenzeichen BK9-24/101-LNG-PLAN ist auf einer Unterseite der Netzagentur  nachzulesen und herunterzuladen.
 

Georg Eble
Redakteur
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Donnerstag, 27.02.2025, 17:09 Uhr

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